Sonntag, 22. November 2009

Patentrecht: Bankrottrisiko für Lizenznehmer bei Insolvenz des Lizenzgebers

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung des US-amerikanischen Autoherstellers General Motors (GM) und des Tocherunternehmens Opel stellt sich die Frage nach den rechtlichen Regelungen von Patenten und Lizenzvereinbarungen im Insolvenzfall des Lizenzgebers.

Zwar wurden wichtige Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums noch kurz vor der Sommerpause vom Bundestag über ein Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung geregelt, aber die mangelnde Insolvenzfestigkeit von Lizenzen ist damit nicht vom Tisch.

Wenn Firmen als Lizenznehmer produzieren, wurden meist umfangreiche Investitionen getätigt.

Geht der Lizenzgeber pleite, kann der Lizenznehmer durchaus das Recht verlieren, die lizenzierten Produkte weiter herzustellen, Umsätze können nicht mehr generiert werden, ein zusätzlicher Ruin ist die mögliche Folge.

In den USA und Japan wurden die Gefahren einer solchen Regelung gebannt, die Lizenzverträge sind insolvenzfest und der Lizenznehmer kann das Patent weiter wirtschaftlich nutzen.

Das Patentrecht in Deutschland bedarf also noch einer wichtigen Anpassung.

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