![]() |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
Die Anleitung zur erfolgreichen GEZ-Abmeldung
Wer sich bei der GEZ abmelden will, muss einen langen Atem haben. Oftmals wird die Kündigung nicht so ohne weiteres anerkannt, da der Grund von der GEZ als nicht gültig angesehen und somit abgelehnt wird.
Die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren hängt nicht davon ab, ob Ihr tatsächlich Radio hört oder TV schaut, sondern davon, ob die Geräte dazu bei Euch vorhanden sind. Auch wenn die Geräte zwar nicht funktionieren, die Funktion aber leicht herstellbar ist, also z.B. durch Anbringer einer Antenne oder wenn die Geräte im Keller stehen, werden sie laut diverser Gerichtsurteile weiterhin bereitgehalten.
Wer die GEZ abmelden will, muss also vorher alle gebührenpflichtigen Geräte loswerden.
Das geht auf vielfältige Art:
- mit dem Hammer atomisieren
- als Elektronikschrott entsorgen
- versteigern, verkaufen, verschenken
- in einer WG an einen Mitbewohner weitergeben
- einem unbekannten Obdachlosen überlassen etc.
Weiter geht man so vor:
1. GEZ-Formular für die Abmeldung ausfüllen
Das läßt bequem direkt auf der Webseite der GEZ erledigen:
Abmeldeinfoseite der GEZ
Abmeldeformular als PDF
Wichtig: die GEZ-Abmeldung muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen, eine E-Mail reicht also nicht aus! Siehe Urteil vom VG (Verwaltungsgericht) Hamburg.
Oft ist eine mangelhafte Begründung für die Abmeldung der Grund für langanhaltenden Ärger.
Manch einer schreibt dann unbedacht solche Dinge wie: "wegen Geldnot", "weil ich kein Radio mehr höre und nur noch DVD's schaue" oder "wegen eines Auslandspraktikums."
Dies ist der sicherste Weg zur Ablehnung der Abmeldung durch die GEZ und weiterer Abbuchungen vom Bankkonto!
Hier ist folgender Satz entscheidend: : "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit."
Das steht zwar auch im Abmeldeformular der GEZ drin, aber man sollte es trotzdem nochmal deutlich begründen!
Für PC- und Smartphone-Besitzer soll es in Zukunft richtig teuer werden.
Aktuell sind dafür 5,76 Euro GEZ-Gebühr im Monat berappen, nach einer geplanten Neuregelung der aktuell geltenden GEZ-Gebühren steigen diese dann auf 17,98 Euro.
Diese Neuregelung betrifft dann nicht nur private, sondern auch gewerbliche Nutzer.
Ebenso wird über die Einführung einer so genannten Haushaltsabgabe diskutiert und wohl auch die Beweispflicht umgekehrt werden.
Das bedeutet, dass man selbst nachweisen muss, kein TV, Radio, PC oder Smartphone zu besitzen - und nicht mehr die GEZ wie bisher.
Ganz aktuell: Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens
Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (23.08.2010 – 42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. Es gibt weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbeiter noch eine Duldungspflicht.
Wörtlich hieß es in dem Schreiben: “„… erteile ich der GEZ und dem N. mit allen beauftragten freien Mitarbeitern und allen Tochterunternehmen und deren Mitarbeitern Hausverbot. Sie haben das Grundstück […] in Bremen nicht mehr ohne schriftliche vorherige Anmeldung, mit schriftlicher Bestätigung durch mich oder Frau N., mit Angabe des Termins zu üblichen Werkzeiten zu betreten. Jegliche Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.“
Was habt Ihr für Erfahrungen mit der GEZ-Abmeldung gemacht? Welche Steine wurden Euch von der GEZ in den Weg gelegt?
Hier noch einige GEZ ABMELDEN Logos:
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
| GEZ abmelden - GEZ-Abmeldung |
